Gesetzessammlung für die Bundespolizei
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Rechtsstand: Januar 2022
Die intensive Gesetzgebungstätigkeit anlässlich des Wechsels der Legislaturperiode im vergangenen Jahr brachte in vergleichsweise kurzer Zeit ungewöhnlich viele Neuerungen mit sich. Deshalb erscheint die 15. Auflage der "Gesetzessammlung" in diesem Jahr etwas früher als sonst üblich. Im BPolG wurde der § 22a betreffend die Bestandsdatenauskunft an die Vorgaben der höchstrichterlichen Rechtsprechung angepasst. In den beiden strafrechtlichen Primär-Gesetzen, also im StGB und in der StPO, waren hingegen umfangreiche Aktualisierungen erforderlich. Auch die für das Straf- und Bußgeldverfahren wichtigen RiStBV sind erstmals seit 2018 wieder novelliert worden.
Im Luftsicherheitsrecht hat zunächst der praxisrelevante Anhang der DVO (EU) 2015/1998 betreffend Luftsicherheitsmaßnahmen durch gleich zwei Änderungsverordnungen der EU erneut eine größere Überarbeitung erfahren. Außerdem wurde der Abdruck der Luftverkehrs-Ordnung erweitert durch die Aufnahme des Abschnitts über die Nutzung des Luftraums. Etliche Änderungen gab es zudem im Pass- und Personalausweisrecht sowie im Waffen-, Sprengstoff- und Betäubungsmittelrecht. Am 01.12.2021 ist eine Neufassung des Telekommunikationsgesetzes in Kraft getreten. Das neue TKG unterscheidet sich in Struktur und Inhalt deutlich vom Vorläufergesetz. Die beamtenrechtlichen Vorschriften wurden ebenfalls auf den neuesten Stand gebracht. Auch die aufgrund der fortdauernden Corona-Pandemie vom Gesetzgeber beschlossenen Modifikationen und Verschärfungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) wurden unter Beschränkung auf das Wesentliche aufgenommen.
Vier Regelungswerke sind - ganz oder auszugsweise - neu aufgenommen worden. Dazu gehören unter anderem das Gewaltschutzgesetz sowie der sog. Prümer Beschluss. Durch diesen Beschluss des Rates der EU wurden bekanntlich wesentliche Inhalte aus dem nur zwischenstaatlichen Prümer Vertrag in das supranationale EU-Recht überführt. Was also im Prümer Beschluss steht, gilt für alle EU-Staaten und nicht nur für die am Prümer Vertrag beteiligten Länder. Die Zahl der in der "Gesetzessammlung" berücksichtigten Regelungswerke hat sich damit auf jetzt insgesamt 206 Rechtsquellen erhöht.
Die alphabetische Gliederung des Werks, das Inhalts- und Stichwortverzeichnis sowie die praktische Schnellübersicht aller enthaltenen Rechtsquellen auf der Buchrückseite garantieren weiterhin die bekannte Benutzerfreundlichkeit des Werkes, getreu dem Motto: Gesucht - gefunden!
Prof. Dr. Anke Borsdorff, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundespolizei, Lübeck, Regierungsdirektor a.D. Martin Kastner, Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Bundespolizei, Lübeck, Erster Polizeihauptkommissar Christian Deyda, Bundespolizeiakademie Lübeck.
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