Gesetz über das Studium und den Beruf von Hebammen (Hebammengesetz - HebG) Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen (HebStPrV)
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Nach dem geplanten Hebammengesetz soll es in Umsetzung der Richtlinie 2005/36/EG nur noch eine hochschulische Ausbildung geben. Diese soll ab dem 1. Januar 2020 beginnen. Die vor dem 31. Dezember 2021 begonnenen Ausbildungen können fortgeführt werden.
Für die Hebammen und Entbindungspfleger nach bisherigem Recht bleibt die Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung unberührt. Die vorbehaltenen Tätigkeiten können nach wie vor ausgeführt werden. Diese Tätigkeiten werden auch im neuen Hebammengesetz fortgeschrieben.
Das Werk enthält den Gesetzestext zum Hebammengesetz und zur Hebammen-Studien- und -Prüfungsverordnung sowie die wesentlichen Teile der amtlichen Begründungen hierzu. Zudem sind die einschlägigen Vorschriften der Richtlinie 2005/36/EG abgedruckt. Prof. Dr. Gerhard Igl erläutert praxisorientiert und verständlich.
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