Gesellschafter und Gläubigerschutz in der EPG
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Mit dem vom französischen Arbeitgeberverband MEDEF initiierten Projekt einer Europäischen Privatgesellschaft, für die in der Folge von deutschen, französischen, britischen und niederländischen Experten ein Verordnungsentwurf erarbeitet wurde, möchte man kleinen und mittleren Betrieben in der Europäischen Union ein Instrument zur grenzüberschreitenden Tätigkeitsentfaltung an die Hand geben. Die Europäische Privatgesellschaft soll dabei möglichst einfach und günstig sein. Aufgrund ihrer, neben steuerrechtlichen und arbeitsrechtlichen Aspekten, ausschlaggebenden Bedeutung für die Standort- und Rechtsformwahl, sowie ihrer Bedeutung für die Reputation einer Gesellschaftsform insgesamt, sollen die Vorschriften zum Gläubiger- und Gesellschafterschutz in diesem Verordnungsentwurf einer genaueren Prüfung unterzogen werden. Dabei soll ihre Effizienz untersucht und mit alternativen Regelungskonzepten nationaler Gesellschaftsrechtsordnungen verglichen werden, wobei auch auf ihre Attraktivität für potentielle Gründer einer EPG Bedacht genommen werden soll.
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