Geschichte (Kanton Genf)
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Quelle: Wikipedia. Seiten: 25. Kapitel: Geschichte (Genf), Genfer Konventionen, Geschichte des Kantons Genf, Patriziat, Genfer Abrüstungskonferenz, Regional Radiocommunication Conference 2006, Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge, Genfer Initiative, Le Fort, Genfer Protokoll, Doppelgenf, Fahne und Wappen des Kantons und der Stadt Genf, Usine de Chèvres, Saubannerzug, Genfer Protokolle, Genfer Gipfelkonferenz, Escalade de Genève, Maison Tavel, Char, Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung, Journal de Genève, Genfer Deklaration des Weltärztebundes, Unruhen von Genf 1932, Genfer Außenministerkonferenz, Genfer Schema, Welturheberrechtsabkommen, Coupé, Réveil, Genfer Wellenplan, Vertrag von Paris, Léman, Rat der Zweihundert. Auszug: Die Genfer Konventionen, auch Genfer Abkommen genannt, sind zwischenstaatliche Abkommen und eine essentielle Komponente des humanitären Völkerrechts. Sie enthalten für den Fall eines Krieges beziehungsweise eines internationalen oder nicht-internationalen bewaffneten Konflikts Regeln für den Schutz von Personen, die nicht an den Kampfhandlungen teilnehmen. Die Bestimmungen der vier Konventionen von 1949 betreffen die Verwundeten und Kranken der bewaffneten Kräfte im Felde (Genfer Abkommen I), die Verwundeten, Kranken und Schiffbrüchigen der bewaffneten Kräfte zur See (Genfer Abkommen II), die Kriegsgefangenen (Genfer Abkommen III) und die Zivilpersonen in Kriegszeiten (Genfer Abkommen IV). 1864 wurde von zwölf Staaten die erste Genfer Konvention "betreffend die Linderung des Loses der im Felddienst verwundeten Militärpersonen" angenommen. Das aus historischer Sicht zweite Abkommen war die derzeitige dritte Genfer Konvention, die im Jahr 1929 beschlossen wurde. Zusammen mit zwei neuen Abkommen wurden beide Konventionen 1949 überarbeitet. Diese Fassungen traten ein Jahr später in Kraft und stellen die aktuell gültigen Versionen dar. Sie wurden 1977 ergänzt durch zwei Zusatzprotokolle, die erstmals Regeln zum Umgang mit Kombattanten sowie für detaillierte Vorgaben für innerstaatliche Konflikte in den Kontext der Genfer Konventionen integrierten. 2005 wurde ein drittes Zusatzprotokoll zur Einführung eines zusätzlichen Schutzzeichens beschlossen. Depositarstaat der Genfer Konventionen ist die Schweiz, Vertragsparteien können nur Staaten werden. Derzeit sind 194 Länder den Genfer Abkommen von 1949 und 170 beziehungsweise 165 Staaten den Zusatzprotokollen I und II von 1977 beigetreten, 54 Länder haben das dritte Zusatzprotokoll von 2005 ratifiziert. Das einzige explizit in den Genfer Konventionen benannte Kontrollorgan ist das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK). Henry DunantDie Entwicklung der Genfer Konventionen ist eng verbunden mit der Geschichte des Internat
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