Gesamtschuld und Regress in der Schadensersatzrichtlinie
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Die wettbewerbsrechtliche Schadensersatzrichtlinie hat in der Literatur viel Aufmerksamkeit erhalten. Vernachlässigt wurden indes die Regelungen zu Gesamtschuld und Regress. Und das obwohl - oder vielleicht gerade weil - die Richtlinie mit ihrem Art. 11 und Art. 19 in vielerlei Hinsicht rechtliches Neuland betritt: Zwar kannten die Mitgliedstaaten der Union bereits zuvor die gesamtschuldnerische Haftung und den anschließenden Innenausgleich mehrerer gemeinsamer Rechtsverletzer. Gänzlich neu sind jedoch Ausnahmeregelungen für Kronzeugen, KMU (kleine und mittlere Unternehmen) sowie im Anschluss an einen Vergleich. Tabea Bauermeister nimmt sich der Lücke an. Inwiefern wird das von der Richtlinie geregelte Haftungsregime für die Rechtsverletzung den Vorgaben des europäischen Unionsrechts und ihrer eigenen Zielsetzung gerecht? Die Autorin beleuchtet dazu die einzelnen Regelungen der Richtlinie zur Haftung mehrerer Rechtsverletzer sowie ihre Ausnahmen.
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