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«Genügend goldene Freiheit gehabt»

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Die Familie ist in modernen Gesellschaften der Ort, um Kinder zu erziehen. Staatliche Eingriffe in dieses Familiensystem bedürfen daher der ausführlichen Legitimation. Das schweizerische Zivilgesetzbuch von 1907 begründete das Einschreiten von Vormundschaftsbehörden mit der «dauernden Gefährdung» oder «Verwahrlosung» der Kinder und Jugendlichen. Auf der Basis dieser Rechtsbegriffe wurden Heimeinweisungen angeordnet. Deren Begründung und die Auswirkungen auf die Betroffenen stehen im Zentrum dieses Buches. Für die Fremdplatzierungen in Winterthur, Zürich und im Bezirk Pfäffikon spielten die Gesetze, aber auch die Zusammenarbeit der Behörden mit Polizei und Gutachtern und der Wertehorizont der Entscheidungsträger eine wichtige Rolle. Die bürgerliche Geschlechterordnung, in der die Mutter als Erzieherin der Kinder betrachtet wurde, und Vorstellungen von einer auf Arbeit und Leistung basierenden Gesellschaft prägten die Begründungen der Behörden und schränkten den Handlungsspielraum der Kinder, Jugendlichen und ihrer Eltern ein. Armutsbetroffene Familien standen im Brennpunkt. Auch alleinerziehenden Müttern, die unter prekären Rahmenbedingungen Beruf und Familie zu vereinbaren suchten, drohten vormundschaftliche Massnahmen. Unterstützende Beratungsangebote gab es kaum. Schliesslich kamen sehr oft Jugendliche, die auf einer selbstbestimmten Lebensweise bestanden, mit den Behörden in Konflikt.
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