Genossenschaftsrecht
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Am 18. August 2006 trat das "Gesetz zur Einführung der Europäischen Genossenschaft und zur Änderung des Genossenschaftsgesetzes" in Kraft. Es schafft die rechtlichen Grundlagen für die Europäische Genossenschaft (SCE) als zusätzliche nationale Rechtsform und bot dem deutschen Gesetzgeber den von der Praxis lang ersehnten Anlass, das seit 1889 bestehende Recht der eingetragenen Genossenschaft (eG) zu ändern. Letzte Anpassungen liegen inzwischen mehr als 30 Jahre zurück. Während die SCE in der Praxis wohl keine Rolle spielen wird, bringt das Artikelgesetz für die mehr als 5.000 eGn und ihre ca. 17 Mio. Mitglieder zahlreiche, zum Teil gravierende Änderungen. Eine Novellierung des GenG war längst überfällig. Die Vereinigungsform der eG gilt als zu kompliziert und teuer. So wurden in den letzten drei Jahren unter dem Dach des DGRV nur 130 neue eGn gegründet. Die rechtlichen Ursachen der Neugründungsschwäche werden durch Image- und Präsenzprobleme noch verstärkt. Wegen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Strukturwandels hat sich die Bereitschaft zur genossenschaftlichen Selbsthilfe zurückentwickelt. Auch droht die der Vereinigungsform eigene Identität zwischen Mitglied und Kunde (s. § 1 Abs. 1 GenG) durch das anwachsende konditionengleiche Nichtmitgliedergeschäft zu zerfallen.
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