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Genese europäischer Rechtsetzungsverfahren

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Die Europäische Gemeinschaft kennt mehr als 20 verschiedene Verfahren, die zur Rechtsetzung führen. Von der Gründung der EGKS 1951 ausgehend bis zu den letzten Änderungen durch den Vertrag von Nizza 2000 zeichnet diese Studie die Rechtsentwicklung der verschiedenen Verfahren nach. Von Beginn der Gemeinschaften an gab es Initiativen, die Rechtsetzungsverfahren zu reformieren. Dabei standen vor allem demokratiepolitische und verfahrensökonomische Überlegungen im Zentrum der Reformbestrebungen, wobei deren Umsetzung oftmals ein Spiegel der politischen Gegebenheiten und des Integrationswillens waren und sind.
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