Gendiagnostik bei Abschluss von Privatversicherungen
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Zulässigkeit der Verwertung bekannter genetischer Untersuchungsergebnisse bzw. der Anordnung der Vornahme solcher Tests bei Abschluss von privaten Kranken- und Lebensversicherungsverträgen. Das 2008 reformierte Versicherungsvertragsgesetz ist berücksichtigt. Der Schwerpunkt der Untersuchung liegt in der dogmatischen Auslegung der vorvertraglichen Anzeigeobliegenheit des potentiellen Versicherungsnehmers nach §19 Abs. 1 S. 1 VVG.
Die Arbeit erlangt darüber hinaus an Aktualität aufgrund eines bevorstehenden Gesetzgebungsverfahrens zu einem Gendiagnostikgesetz. Neben einer kritischen Auseinandersetzung mit letzterem werden alternative Lösungsvorschläge diskutiert.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen