Gemeinwohl und Verfassungsstaat
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Das Hauptanliegen des Menschen ist sein Wohlergehen. Grundlagen dafür sind Ressourcen und Sicherheit. Diese können im Allgemeinen nur gemeinschaftlich gewährleistet werden. Ressourcen setzen eine wie auch immer geartete Form von Besitz voraus. Als Individuum braucht der Mensch einen gewissen Freiraum, aber in der Gemeinschaft muss er solidarisch handeln. Somit können wir sagen, dass Besitz, Sicherheit, Freiheit und Gleichheit die Grundlagen seines Wohlergehens bilden, die wir als Grundrechte oder allgemeine Menschenrechte bezeichnen. Menschenrechte sind zwar individuell fokussiert, aber nur im sozialen Kontext realisierbar. Eigenwohl und Gemeinwohl sind also komplementär. Menschenrechte können zwar von supranationalen Instanzen als universell, allgemeingültig deklariert werden, konkret absichern kann man sie aber nur in verfassten Staaten mit gegenüber ihrem Staat sich verantwortlich fühlenden Bürgern. Verfassungen können Rechte, aber auch Pflichten der Bürger festlegen und verwirklichen, somit auch die individuellen Grundrechte schützen. (Aus dem >Vorwort<)
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