Gemeinwohl im Wirtschaftsstrafrecht
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Die Strafverfolgung erfolgt im Interesse der Öffentlichkeit, wobei diese mittlerweile durch das Gemeinwohl repräsentiert wird. Der Tagungsband beschäftigt sich mit diesem Begriff speziell im Wirtschaftsstrafrecht. Die Beiträge verorten den politisch-gesellschaftlichen Rahmen und klären ökonomische, europa- und verfassungsrechtliche Fragen. Beleuchtet werden das Gemeinwohl im materiellen Recht und der Gemeinwohlbezug einzelner Wirtschaftsdelikte.
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