Gemeinsame Verantwortlichkeit
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Datenverarbeitungen finden im 21. Jahrhundert ubiquitär statt. Das neue Datenschutzrecht hält zur Erfassung der oft multipolaren Datenverarbeitungen in Art. 26 DSGVO das Instrument gemeinsamer Verantwortlichkeit parat. Dessen Tatbestand und Rechtsfolgen sind oft unklar. In Anbetracht der legislativen Lücken untersucht diese Arbeit das Innenverhältnis zwischen mehreren gemeinsamen Verantwortlichen im System des Unionssekundärrechts. Besondere Berücksichtigung findet dabei die tatbestandliche Begründung des Art. 26 Abs. 1 S. 1 DSGVO in Anlehnung an die bislang ergangene Judikatur des EuGH in den Rechtssachen Fanpages, Zeugen Jehovas und Fashion ID. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Eruierung formeller sowie materieller Voraussetzungen der internen Vereinbarung gemäß Art. 26 Abs. 1 S. 2 DSGVO. Schließlich begutachtet die Arbeit die Rechtsfolgen im Innenverhältnis gemeinsamer Verantwortlichkeit. Dabei werden nach der Bestimmung des anwendbaren Sachrechts ein Anspruch auf Abschluss der internen Vereinbarung, Zahlungs-, Auskunfts- sowie Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche erarbeitet. Die Arbeit schließt im Kontext der sog. "privacy litigation" mit Untersuchungen zu Gerichtsständen und Gerichtsstandsvereinbarungen im Geltungsregime der DSGVO.
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