Gemeinnützige Stiftung und Familienstiftung
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: keine, Fachhochschule Bonn-Rhein-Sieg, Veranstaltung: Schwerpunktfach Finanzwirtschaft, 11 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Stiftungswesen gewinnt seit den 90er Jahren, ganz besonders aber
ab dem Jahr 2000 in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Dabei stellt
sich die Frage, was konkret unter einer Stiftung zu verstehen ist und welche
Charaktereigenschaften sie besitzt.
Gesetzlich ist der Begriff Stiftung nicht definiert, allerdings besitzen alle
Stiftungen bestimmte einheitliche Wesensmerkmale. Nach allgemeiner
Meinung versteht man unter einer Stiftung eine selbständige Organisation
(Institution), die einem vom Stifter bestimmten Zweck mit Hilfe eines dazu
gewidmeten Vermögens dauernd dienen soll.
Der Zweck, den ein Stifter zur Gründung einer Stiftung motiviert, kann
sehr vielfältig sein. Meist ist er privat- oder gemeinnütziger Natur, wobei
95% aller Stiftungen in Deutschland den Zweck der Wohltätigkeit erfüllen. Sie sind daher gemeinnützige Stiftungen. Die Intention einer gemeinnützigen
Stiftung ist es, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder
sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern. Dabei wird das Stiftungsvermögen
beispielsweise zur Unterstützung bestimmter Forschungsgebiete, zur Hilfe
bei sozialen Problemen oder zur stärkeren Beachtung des Umweltschutzes
eingesetzt. Wichtig hierbei ist, wie auch bei allen anderen Stiftungen,
dass nicht das Stiftungsvermögen selbst, sondern nur die Erträge dieses
Vermögens für den bestimmten Zweck benutzt werden. Das Stiftungsvermögen
bleibt somit ungeschmälert.
Den gemeinnützigen Stiftungen stehen privatnützige Stiftungen gegenüber.
Ein Hauptanwendungsfall privatnütziger Stiftungen stellen Familienstiftungen
dar. Sie sollen das vom Stifter gewidmete Vermögen vor Zersplitterung
im Erbgang bewahren und somit der Familie insgesamt verfügbar
halten.
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