Intangibles - Immaterielle Werte
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Zum WerkDie Verwertung geistigen Eigentums in den vielfältigsten Formen gewinnt zunehmend eine dominierende Bedeutung für international tätige Unternehmen. Ein großer Teil der Gewinne der international operierenden Unternehmen wird durch die Nutzung des geistigen Eigentums, beispielsweise durch Lizenzgebühren und andere Vergütungen, erzielt. Die OECD und auch das Bundesministerium der Finanzen (u.a. über die Funktionsverlagerung) und selbst das IDW (Standards S1 und S5) haben dieses Thema bereits aufgegriffen, was die wachsende Bedeutung unterstreicht.Die früher bei der internationalen Steuerplanung dominierenden Finanzierungssysteme haben zwischenzeitlich aufgrund der restriktiven Besteuerung an Bedeutung verloren. Innerhalb der Konzerne einschließlich der großen global operierenden Familiengesellschaften wird zunehmend die Steuerplanung (aus Verrechnungspreisen) mittels Bildung von Derivaten aus den Ergebnissen und Zahlungsströmen des geistigen Eigentums definiert, u.a. beispielsweise Nutzung der Technologien und Modellreihen durch andere Konzerngesellschaften, Nutzung technischer Verfahren wie Produktionsverfahren, Strukturierung der Fertigung, weltweite Supply Chains, Informationstechnologie usw., Nutzung von Management-Methoden wie Know-how, Best Practice, Nutzung von Brands wie Markenrechten sowie andere Bestandteile der Brands, Migration des geistigen Eigentums wie Verkauf, Nutzung und Lizenzierung. Dabei ist der Einfluss auf die Unternehmenswerte extrem hoch, insbesondere bei Gesellschaften wie Google, Microsoft, Oracle, Apple oder SAP.Vorteile auf einen Blick- kompakte Einführung in die neue Welt des Geistigen Eigentums- kommentiert von erfahrenen Praktikern- mit wertvollen Praxishinweisen und Beispielen- mit internationalem HintergrundZur Neuauflage- Patente, Lizenzen, Konzessionen oder Markenrechte lassen sich einfach auf andere Rechtsträge und über Staatsgrenzen hinweg übertragen. Im Rahmen des BEPS-Projekts zur Bekämpfung staatlicher Steuerpflichten (sogenannter Nexus-Ansatz) soll dies zukünftig verhindert werden und Steuern dort gezahlt werden, wo die Wertschöpfung stattfindet. Der neu eingeführte § 4 j EStG (Aufwendungen für Rechtenüberlassungen) regelt ab 2018 die Besteuerung von Rechten zum einem Mindeststeuersatz.ZielgruppeFür Steuerabteilungen der international operierenden Unternehmen, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, deutsche, schweizerische und österreichische Anwaltssozietäten, Syndici der Unternehmen, Finanzverwaltung.
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