Geheimdienstinformationen im deutschen und amerikanischen Strafprozess
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Der Kampf gegen den Terrorismus beschränkt sich nicht allein auf die Verhinderung gefährlicher Terroranschläge, sondern erfasst auch deren strafrechtliche Bewertung und Verfolgung. Undurchsichtige Kriminalitätsstrukturen erschweren jedoch die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden, sodass diese vermehrt auf eine Zusammenarbeit mit anderen Sicherheitsbehörden setzen. Allerdings wird besonders die Kooperation mit den Nachrichtendiensten in Deutschland sehr kritisch gesehen. So wies das Bundesverfassungsgericht 2013 in seinem Urteil zur Antiterrordatei unter anderem auf die Gefahren für die Grundrechte hin, die ein Informationsaustausch zwischen den Behörden mit sich bringt.
Der in diesem Bereich bestehenden Forschungslücke begegnet die Autorin mit einer rechtsvergleichenden Analyse der deutschen und der amerikanischen Rechtsordnung.
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