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Gegenreformation

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 60. Kapitel: Jesuiten, Konzil von Trient, Schmalkaldischer Krieg, Inquisition, Augsburger Interim, Katholische Liga, Korrekturbibel, Schlacht bei Drakenburg, Beichtzettel, Streitkirche, Rekatholisierung, Reformpapsttum, Konföderation von Warschau, Jesuitentheater, Thorner Blutgericht, Truchsessischer Krieg, Schlacht bei Mühlberg, Katholische Reform, Frankenburger Würfelspiel, Heilige Liga, Badener Vertrag 1585, Wittenberger Kapitulation, Reformation und Gegenreformation, Pfälzische Kirchenteilung, Svatováclavské nakladatelství. Auszug: Als Inquisition (lat. "untersuchen") werden jene spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Gerichtsverfahren bezeichnet, die sich unter der Mitwirkung oder im Auftrag von katholischen Geistlichen in erster Linie der Verfolgung von Häretikern widmeten und sich dabei der Prozessform des Inquisitionsverfahrens (lat. "Untersuchung") bedienten. Ein geistlicher Vorsitzender eines Inquisitionsgerichts wurde als Inquisitor bezeichnet. Die Inquisition wirkte von ihrem Entstehen Anfang des 13. Jahrhunderts bis zu ihrem weitgehenden Verschwinden Ende des 18. Jahrhunderts hauptsächlich als Instrument der römisch-katholischen Kirche zur erleichterten Aufspürung, Bekehrung oder Verurteilung von Häretikern (siehe auch: Ketzer), wofür im Spätmittelalter eine neue Form von Gerichtsverfahren, das Inquisitionsverfahren entwickelt wurde. Die Hauptphase des Entstehens der Inquisition fällt in die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts. Neben dem damaligen Verbrechen der Häresie konnten durch die Inquisition auch andere Straftatbestände verfolgt werden, vor allem wenn sie Fragen des Glaubens berührten wie etwa Blasphemie oder Magie. Bei der vor allem von weltlichen Herrschern mitgetragenen Hexenverfolgung in der Frühen Neuzeit spielte die Inquisition eine untergeordnete Rolle. Die Kirche sah die Anwendung der Inquisition gegen Häretiker mit Verweis auf Bibeltexte oder Texte kirchlicher Autoritäten legitimiert. Die mittelalterliche Inquisition besaß keine eigene übergeordnete Behörde und war keine permanent aktive Erscheinung. Sie wurde dort tätig, wo es von kirchlicher Seite als notwendig erachtet wurde und die Voraussetzungen dazu erfüllt waren. Sie kam deshalb zu verschiedenen Zeiten in verschiedenen Gebieten vor allem Süd- und Mitteleuropas zum Einsatz und wurde von unterschiedlichen Organen der Ständegesellschaft mit manchmal unterschiedlicher Motivation mitgetragen. Der Einsatz der Folter bei Verhören variierte, ebenso das Ausmaß der Verhängung von Todesstrafen. Den Vorsitz bei einem k
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