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"... gegen jede Störung der inneren Front."

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Die Geschichte der nationalsozialistischen Sondergerichte begann am 21. März 1933, als per Gesetz sowohl die Gerichte installiert als auch ihre Zuständigkeiten geregelt wurden. Ihre Aufgaben lagen zunächst darin, einzelne Kritiker und Meckerer des Regimes ins Visier zu nehmen und Missbrauch mit den neuen Staats- und Parteisymbolen zu sanktionieren. Die Sondergerichte waren auch zuständig dafür, Verstöße gegen Polizeiverordnungen zu ahnden. Mit den besonderen Verfahrensvorschriften, die die Verteidigungsrechte einschränkten, konnten die Gerichte schnell und effektiv arbeiten. 1938 wurden die Zuständigkeiten der Gerichte erweitert. Die Folge war, dass der Angeklagtenkreis sich ernorm ausweitete: Neben politisch oder religiös motivierten Staatsgegnern, urteilte das Sondergericht nunmehr vor allem gegen kriminelle Personen. Das Buch gibt einen Einblick in die Arbeit des für Bonn zuständigen Sondergerichts Köln: Etwa 730 Bonnerinnen und Bonner kamen in Kontakt mit diesem Gericht. 195 von ihnen wurden verurteilt, u. a. wegen staatsfeindlicher Äußerungen, wegen Abhörens feindlicher Sender oder wegen einer Straftat im Zusammenhang mit der Volksschädlingsverordnung. Gegen 13 Bonnerinnen und Bonner sprach das Sondergericht Köln ein Todesurteil aus, neun von ihnen wurden auch tatsächlich hingerichtet.
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28,90 CHF