Gefängnis als Bedeutungsträger
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Die Geschichte der Gefängnisarchitektur reicht weit vor die Zeit der Aufklärung zurück. Schon im 14. Jahrhundert gehörte sie zu den zentralen öffentlichen Bauaufgaben der italienischen Stadtstaaten. Die Institutionalisierung der Strafverfolgung in der Amtspflicht einer kommunalen Behörde und die Verhängung von Freiheitsstrafen in der alltäglichen Judikatur hatten die Errichtung geeigneter Gebäude für die Unterbringung der Delinquenten notwendig werden lassen. Von vornherein erschöpfte sich die Wirksamkeit der Gefängnisse jedoch nicht in ihren funktionalen Zwecken. Die Dialogizität von Öffentlichkeit und Strafe, aber auch die politischen Absichten der Bauherren bestimmen vielmehr den breiten Bedeutungsumfang der Bauaufgabe. Als versteinertes Strafschauspiel und als Emblem rechtshoheitlicher Ansprüche wurde das Gefängnis in den Rahmen unterschiedlicher politischer Repräsentationsstrategien eingespannt. Ausgehend von der exemplarischen Untersuchung der Gefängnisbauten von Florenz (1297), Venedig (1591) und Rom (1652) werden diese ikonologischen Aspekte in der Geschichte der Bauaufgabe bis in die Gegenwart nachgezeichnet.
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