Fusionskontrolle und subjektiver Drittschutz
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Unternehmenszusammenschlüsse wirken sich oftmals nachteilig auf die wettbewerbliche Stellung von Drittunternehmen (insbesondere Wettbewerber, Lieferanten oder Zulieferer) aus. Seit 1999 können Drittunternehmen Fusionsgenehmigungen vor Gericht anfechten. Als problematisch erwies sich die Praxis des OLG Düsseldorf, den Vollzug von Zusammenschlussvorhaben im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes vorläufig zu stoppen (E.ON/Ruhrgas). Eine genauere Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen des fusionskontrollrechtlichen Drittschutzes zeigt zahlreiche Unstimmigkeiten und technische Mängel der gesetzlichen Bestimmungen auf. Ausgehend von Erkenntnissen aus dem allgemeinen Wirtschaftsverwaltungsrecht stellt der Autor das gesamte System des fusionskontrollrechtlichen Drittschutzes de lege lata auf eine neue Grundlage.
In vergleichender Perspektive werden Erfahrungen mit der europäischen und der US-amerikanischen Fusionskontrolle miteinbezogen. Erstmals werden zudem Kriterien aufgestellt, die eine verlässliche Abgrenzung derjenigen Drittunternehmen erlauben, denen auch nach Inkrafttreten der Änderungen der 7. GWB-Novelle das schneidige Instrument des einstweiligen Rechtsschutzes zur Verfügung stehen soll.
Ziel ist es, einen Mittelweg zwischen ausuferndem Drittschutz einerseits und einseitiger Privilegierung der Interessen der Zusammenschlussbeteiligten andererseits zu finden.
Das mit dem Universitätspreis der Südwestmetall ausgezeichnete Werk gibt über das Fusionskontrollverfahren hinaus Anstöße für benachbarte Rechtsgebiete. Es richtet sich nicht nur an die Wissenschaft, sondern auch an Anwälte, Gerichte und Kartellbehörden.
Florian Bien habilitiert sich am Lehrstuhl von Professor Möschel in Tübingen.
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