Fürsorge oder Bevormundung?
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Der Kauf einer eigenen Immobilie stellt für viele einen Lebenstraum dar. Doch der Bau oder Kauf eines Eigenheims ist in der Regel mit langjährigen Kosten und Pflichten verbunden, die nicht abschließend vorhersehbar sind. Insbesondere die Einkommensverhältnisse der Bauherren können sich über die Jahre eines Kreditvertrages verändern.
Da der Verbraucher häufig nicht über das erforderliche Fachwissen und die nötige Erfahrung verfügt, wird der Kreditgeber gesetzlich zur umsichtigen Evaluierung der Solvenz der investierenden Privatperson verpflichtet. Die vorliegende Arbeit setzt sich kritisch mit den Vorgaben der Wohnimmobilienkreditrichtlinie 2014/17/EU auseinander.
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