Funktionswandel der Verwaltungsgerichtsbarkeit unter dem Einfluss des Unionsrechts
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Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 13 Punkte, Georg-August-Universität Göttingen, Veranstaltung: Schwerpunktveranstaltung, Sprache: Deutsch, Abstract: ¿Die gegenwärtig wohl größte Herausforderung für den Verwaltungsrechtsschutz in der EU ist die verbundförmige Vernetzung von Verwaltungsverfahren in europäischen Teilbereichen des besonderen Verwaltungsrechts.¿ Diese Aussage zeigt die besondere Bedeutung, welche die europäische Verbundverwaltung über die letzten Jahre erlangt hat. Sie ist zu einem zentralen Gegenstand insbesondere deutscher Beiträge zur Europäischen Verwaltungsrechtswissenschaft avanciert.
Die zum Teil weitreichenden Verflechtungen kooperativer und hierarchischer Elemente, stellen gerade die nationalen Gerichte vor große Herausforderungen. Diese Entwicklung soll zum Anlass genommen werden, die verwaltungsgerichtliche Kontrolle im Rahmen einer verbundförmigen Vernetzung von Verwaltungsverfahren in der Europäischen Union genauer zu betrachten.
A) Einleitung
B) Das europäische Verwaltungskonzept
I) Trennungsprinzip
II) Kooperationsprinzip
III) Europäische Verbundverwaltung
1) Anlass und Ziele der Verbundverwaltung
a) Anlass
b) Ziele
2) Charakteristika der Verbundverwaltung
a) Vertikale und horizontale Vernetzung
b) Informations- und Kommunikationsstrukturen
c) Institutionelle Vielseitigkeit
aa) Kommission
bb) Agenturen
cc) Mitgliedsstaatliche Verwaltung
dd) Ausschüsse und Netzwerke
3) Die europäische Migrationsverwaltung als Referenzgebiet
a) Informationsnetzwerke und Informationssysteme
b) Die europäische Grenzschutzagentur FRONTEX
C) Verwaltungsrechtsschutz in der europäischen Union
I) Verwaltungsgerichtliche Kontrolle in Deutschland
1) Individualrechtsschutz
2) Kontrolldichte
II) Verwaltungsgerichtliche Kontrolle in Frankreich
1) Objektive Verwaltungskontrolle
2) Kontrolldichte
3) Fazit
III) Verwaltungsgerichtliche Kontrolle im europäischen Verbundverwaltungsrecht
1) Kontrolle im Rahmen der Unionsgerichtsbarkeit
a) Nichtigkeitsklage nach Art. 263 AEUV
b) Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 267 AEUV
2) Kontrolle im Rahmen der nationalen Gerichtsbarkeit
a) Rechtsschutz im Erlassstaat
b) Rechtsschutz im Aufnahmestaat
D) Schlussbetrachtung
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