Funktionales Rechtsdenken am Beispiel des Gesellschaftsrechts
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Erweiterte Fassung eines Vortrages, gehalten vor der Juristischen Gesellschaft zu Berlin am 21. Juni 2000.
Die Veröffentlichung behandelt einen bislang in seiner Bedeutung vielfach unterschätzten Gedanken der Privatautonomie und versucht, mit Hilfe des Funktionsgedankens einige Phänomene zu erklären, die bislang nicht überzeugend eingeordnet werden konnten.
Am Beispiel des Gesellschaftsrechts wird die Bedeutung von Funktionsbedingungen privatrechtlicher Subsysteme untersucht und geprüft, inwieweit und auf welche Weise das Recht auf Störungen der Funktionsbedingungen reagiert. Behandelt werden exemplarisch die Kernbereichslehre, das Mehrheitsprinzip, die eigenkapitalersetzenden Gesellschafterdarlehen.
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