Funktion und Bestand der deutschen Staatsangehörigkeit nach dem Grundvertragsurteil
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Das mit der Rechtslage Deutschlands eng verknüpfte Rechtsinstitut der deutschen Staatsangehörigkeit ist im Grundvertragsurteil umfassend behandelt und in seinem grundgesetzlichen Wesensgehalt konkretisiert und verdeutlicht worden. Die hierzu in diesem Urteil erkannten verfassungsrechtlichen Festlegungen, die für die Fragen der deutschen Staatsangehörigkeit von ganz entscheidender Bedeutung sind, werden in der Arbeit untersucht im Hinblick auf die Auswirkungen auf Funktion und Bestand dieses Rechtsinstituts.
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