FSF Principles of Sound Compensation Practices
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Sonstiges, Hochschule RheinMain, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Gehälter und Bonuszahlungen von Managern standen in den letzten Monaten
stark im Fadenkreuz der Medien. Die größten Kritikpunkte waren die
unangemessene Vergütungshöhe, ein ungesundes Verhältnis zwischen Leistungen
und Gegenleistungen und das Setzen von Fehlanreizen.
So sehen Finanzmarktexperten die horrenden Managergehälter und die
umstrittenen Bonuszahlungen als einen Faktor, der zur Entstehung der
Finanzmarktkrise beigetragen hat. Im September 2009 befragte das Zentrum für
Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hierzu 250 Experten. Fast 90 Prozent
sind der Meinung, dass eine Veränderung der Vergütungssysteme für Manager
unbedingt notwendig ist. Als geeignete Maßnahmen um Fehlanreize bei der
Vergütung zu verhindern, nannten rund 90 Prozent die Verlängerung von
Haltefristen für Aktienoptionen und Malus-Regelungen, die bei Misserfolg zur
Dezimierung der Leistungen führen. 82 Prozent der Befragten halten die
Kopplung von Bonuszahlungen an andere Aspekte als an den Aktienkurs für
geeignet um kurzfristig orientierte Managemententscheidungen zu hemmen. Rund
drei Viertel der Finanzexperten sehen in der Ausweitung der Managerhaftung bei
unternehmerischem Misserfolg eine erfolgsversprechende Maßnahme, während
Obergrenzen für Bonuszahlungen oder die Kopplung der Bonuszahlungen an das
Lohnniveau weniger wirkungsvoll gelten.
Im alten Vergütungssystem von Finanzinstituten finden Risikoaspekte keine
Berücksichtigung und führen somit zu einer falschen Anreizsystematik. Hohe kurzfristige Gewinne führten zu horrenden Bonuszahlungen, ohne Betrachtung
der langfristig eingegangenen Risiken. Aufgrund dessen erließ das Financial
Stability Forum (FSF) am 02.04.2009 die "Principles of Sound Compensation
Practices" und am 25.09.2009 die "Principles of Sound Compensation Practices -
Implementation Standards". Die BaFin (Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht) übersetzt diese in den Rundschreiben 22/2009
(BA) und 23/2009 (VA). Die Rundschreiben traten mit deren Veröffentlichung
am 21.12.2009 in Kraft. Sie ersetzen die vergütungsrelevanten Regelungen des
Rundschreibens 15/2009 (BA) über die Mindestanforderungen an das
Risikomanagement (MaRisk) AT 7.1 Teilziffern 4 - 7. Zudem sind die
Regelungen des FSF Gegenstand der Änderung der europäischen
Eigenkapitalrichtlinie 2006/48/EG (Bankenrichtlinie) und 2006/49/EG
(Kapitaladäquanzrichtlinie). [...]
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