Friesische Rechtsquellen (Classic Reprint)
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Excerpt from Friesische RechtsquellenUrsprunglich war es mein wille die rechtsquellen in verbindung mit meiner rechtsgeschichte dem publicum zu übergeben doch entschied dagegen der wunsch des verlegers, dem ich auch darin' nachgegeben habe, dass ich einen aufsatz über zeit und art der entstehung der einzelnen auf genommenen stücke für jetzt zurücklege. Im interesse der sache muss dies für zweckmassig gelten, da es deichter sein wird die betreffenden fragen im zusammenhänge der ganzen friesischen jechts entwickelung überzeugend zu beantworten, indessen ermangeln nun manche in ihm begründete zeit angaben die bei der anordnung des buches von ein¿uss gewesen sind, vor der hand ihres bewei ses, gleiches gilt von mehreren in der inhaltsübersicht des buches eingeschalteten bemerkungen, die ich nicht zdrückhalten wollte, da sie bei der benutzung der rechtsquellen förderlich sein durften. Auch karten, die den umfang der gemeinden aus denen rechtsdenkmäler aufgenommen sind veran schaulichen, habe ich entworfen, für jetzt müssen die allgemeinen bezeichnungen genugen die im inhaltsverzeichniss den namen der einzelnen gemeinden beigefügt sind.Gleichzeitig mit meiner ausgabe der friesischen rechtsquellen erscheint ein friesisches worter buch, es dient nebenbei als sachregister, ich hoffe durch dasselbe ein eingehendes verständniss der rechtsquellen gründlicher gefördert zu haben, als eine übersetzung zu thun vermocht hätte, welche raum verschwendet, indem sie viele stellen überträgt die jedem der sich mit älterem deutschen recht beschäftigt keine schwierigkeiten bieten dürfen, dann aber wieder räthsel verbirgt die nicht gelöst sind oder dadurch irre leitet, dass sie eine hineingetragene erklärung für eine übersetzung ausgiebt. Wem es ernstlich um eine nähere kenntniss des friesischen rechtes zu thun ist, der wird sich in sehr kurzer zeit mit hülfe des wörterbuches in den friesischen dialect hineinlesen, anführen einzelner aus ihrem zusammenhänge gerissener aussprüche eines einzelnen deutschen stammrechtes, ohne kenntniss des innern organismus von dem sie einen integrirenden theil bilden, des bodens auf dem sie gewachsen sind, ist sehr geeignet um glanzenden luftgebilden als stütze zu dienen, kann aber einer wissenschaftlichen begründung des deutschen rechts nicht frommen, und wird zu um so gefährlicheren irrthümern verleiten, als das stammrecht dem sie entnommen sind eigenthiimlicher gefärbt, als seine waldungen von mehr ihm eigenen uppiger gediehenen p¿anzen durch'rankt sind. Ich habe es mir zur hauptaufgabe meiner friesischen rechtsgeschichte an deren vollendung ich nach kurzer unterbrechung zu gehen gedenke, gesetzt, dem friesischen'recht seine stellung nu ter den verschiedenen verwandten rechten anzuweisen, die gegensätze und beriihrungen des friesi-e schen und sachsischen, sowie des friesischen und nordischen rechtes hervorzuheben, gelingt es mir dies zu erreichen, und so zugleich die brücke zwischen den noch reiche fälle von aufschlüssen ver heissenden nordischen und übrigen deutschem rechten schlagen zu helfen, so wird dadurch die wichtigkeit des friesischen rechtes. Für - erkenütniss des älteren deutschen rechtes anschaulich werden, dann wird sich auch diese arbeit einer anerkennenden beurtl1eilung, und woran mir weit mehr liegt, einer tüchtigen benutzung zu erfreuen haben.About the PublisherForgotten Books publishes hundreds of thousands of rare and classic books. Find more at www.forgottenbooks.com
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