Friedrich Martius und der konstitutionelle Gedanke
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Friedrich Martius (1850-1923) versucht die individuelle Konstitution des Menschen als bestimmendes Moment in der Pathogenese innerer Krankheiten darzustellen. Er entwickelt seine «Konstitutionspathologie» benannte Lehre in Auseinandersetzung mit der modernen Bakteriologie, die im Einklang mit der von einem ungeläuterten Empirismus geleiteten Naturwissenschaft des ausgehenden 19. Jahrhunderts einen einseitigen exogenen Aetiologismus pflegt. Das Verhältnis der rational-empiristischen naturwissenschaftlich orientierten Medizin des letzten Jahrzehnts des 19. Jahrhunderts zu einer vom Konstitutionalismus geprägten, mehr individualisierenden und zur Anthropologie sich erweiternden Medizin der 20er Jahre unseres Jahrhunderts, der Martius erste wichtige Impulse gegeben hat, ist Thema der vorliegenden Arbeit.
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