Freizügigkeit für Unionsbürger
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Die durch den Vertrag von Maastricht eingeführte Unionsbürgerschaft enthält in Art. 8a EGV ein allgemeines Freizügigkeitsrecht für die Unionsbürger. Ziel der Untersuchung ist es, Inhalt und Reichweite dieses Freizügigkeitsrechts zu bestimmen. Im ersten Teil der Arbeit werden die wesensbestimmenden Merkmale der Freizügigkeit als Unionsbürgerrecht herausgearbeitet. Der zweite Teil befaßt sich eingehend mit dem Aufenthaltsrecht der einzelnen Personengruppen und dem Verhältnis der Freizügigkeitsbestimmungen zueinander. Im dritten Teil wird der ordre-public-Vorbehalt einer eingehenden Analyse unterworfen. Abschließend werden die Auswirkungen der Freizügigkeit auf das nationale Verfassungsrecht untersucht.
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