Französische Vergabe- und Baurecht
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Der Markt für öffentliche Aufträge in Frankreich hat ein Handelsvolumen von ca. 130 Milliarden Euro erreicht. Die Tendenz ist steigend. Ein für deutsche Unternehmen mit wenig Aufwand verbundenes Vorgehen, um in Frankreich unternehmerisch tätig zu werden, ist die Beteiligung an einer französischen Ausschreibung. Der deutsche Unternehmer kann »vom Schreibtisch aus«, ohne französische Geschäftskontakte zu haben, via Internet die für ihn interessanten Projekte im Liefer-, Dienstleistungs-, und Baubereich finden, beurteilen und sich auch ohne großen Aufwand für einschlägige Projekte bewerben.
Das Baurecht darf im Zusammenhang mit dem Vergaberecht nicht aus den Augen verloren werden. Ein Großteil der Ausschreibungen erfolgt sowohl europaweit als auch auf nationaler Ebene im Baubereich. Das französische Baurecht weicht im Gegensatz zum französischen Vergaberecht erheblich von den deutschen Baurechtsregelungen ab. Die Freude über den Zuschlag weicht in der Regel schnell den juristischen Sorgen in der Ausführung. Baufristenpläne, die nicht eingehalten werden oder einseitige Anordnungen des allmächtigen öffentlichen französischen Bauherrn, die nur unter erhöhtem finanziellen Aufwand erfüllt werden können, sind eher die Regel als die Ausnahmen. Hinzu kommen noch die sprachliche Barriere und ein falsch verstandenes Vertrauen in die Kompetenzen öffentlicher Bauherrn. Nur wer die Grundzüge des Baurechts kennt und versteht, kann sich deshalb in Frankreich behaupten und langfristig lukrativ dort arbeiten. Das Werk beherzigt diese Erfahrungen und gibt dem Leser ein hilfreiches Instrumentarium an die Hand.
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