Fortentwicklung der Genossenschaftsprüfung
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Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2008 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Universität Hamburg (Institut für Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen), Sprache: Deutsch, Abstract: Eingetragene Genossenschaften (eG) sind gem. § 53 Abs. 1 Genossenschaftsgesetz (GenG) einer Pflichtprüfung zu unterziehen, wobei die wirtschaftlichen Verhältnisse, die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sowie die Führung der Mitgliederliste zumindest in jedem zweitem Geschäftsjahr zu prüfen sind.
Zielsetzung des Working Papers ist es, Potenziale zur Fortentwicklung der deutschen Genossenschaftsprüfung aufzuzeigen. Hierzu werden unter Berücksichtigung der Grundlagen des Genossenschaftswesens sowie deren Prüfung in Deutschland Implikationen zur Fortentwicklung der Genossenschaftsprüfung unter dem Blickwinkel einer (inter)nationalen Harmonisierung der Rechtsordnung analysiert.
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