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Föderalismusreform und Europapolitik

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Im September 2006 sind die Gesetzesänderungen zur Umsetzung der ersten Stufe der Föderalismusreform in Kraft getreten. Im Bereich der Europa-Angelegenheiten sind dies vor allem die Übertragung der Verhandlungsführung im EU-Ministerrat auf einen Vertreter der Länder in den Bereichen der schulischen Bildung, der Kultur und des Rundfunks, die neuen Regelungen zur EU-Haftung sowie der nationale Stabilitätspakt zur Einhaltung der Maastrichter Kriterien der Euro-Währungsunion. Ausgehend von diesen rechtlichen Änderungen hat die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt als Vorsitz der Europaministerkonferenz der Länder gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für Föderalismus-Forschung Tübingen und dem Institut für Politikwissenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg im Januar 2007 die Konferenz "Föderalismusreform und Europa" durchgeführt. Praktiker aus Politik und Verwaltung sowie Wissenschaftler haben im Rahmen der drei Themenkreise "Artikel 23 GG - Bund und Länder gemeinsam in Europa?", "Europäische Vorfeldarbeit - Interessenvertretung oder Neben-Außenpolitik?" und "EU-Haftung und nationaler Stabilitätspakt - gemeinsame Verantwortung für die Einhaltung europäischen Rechts" über das Zusammenwirken von Bund und Ländern in europäischen Angelegenheiten diskutiert. Der Tagungsband macht die Beiträge und Diskussionen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen

Preis

33,90 CHF

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