Föderalismus in der Bundesrepublik Deutschland von 1970 bis 1989
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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Politisches System Deutschlands, Note: 2, 0, Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Es gibt in der Bundesrepublik Deutschland heute nur noch wenige Bereiche der Bundes-, Landes-, oder Kommunalpolitik, in denen völlig autonom gehandelt werden kann oder gehandelt wird. Zwar sind die Zuständigkeiten von Bund, Ländern und Gemeinden auf vielen Gebieten voneinander deutlich abgegrenzt, dennoch ist in Wirklichkeit die Politik zwischen Kommunen, Ländern und Bund so verflochten, dass fast immer zumindest der Versuch gemacht wird, wichtige Vorhaben aufeinander abzustimmen. Verfassungsrechtlich verankert wurden die schon längst praktizierten Kooperationsformen in der Finanzverfassungsreform der Großen Koalition unter Bundeskanzler Kurt Georg Kiesinger. Von den Verfassern des Grundgesetzes so nicht vorgesehen, waren und sind sie doch Ausdruck einer politischen Entwicklung, wie es bei der Festsetzung der Gemeinschaftsaufgaben im Grundgesetz der damals amtierende Bundesfinanzminister Franz Joseph Strauß erklärte: "Der Gedanke der gemeinsamen Wahrnehmung von Aufgaben durch Bund und Länder ist nicht in den Köpfen von Verfassungsjuristen entstanden, sondern aus der Dynamik der tatsächlichen Notwendigkeiten." So sollten mit der Koordination und dem Zusammenwirken aller Beteiligten, also Bund, Länder und Gemeinden die wachsenden Herausforderungen für die Politik vor allem in der Wirtschaft, in der technologischen Entwicklung und durch die zunehmende Globalisierung besser bewältigt werden. Dabei wurden die Gebiete für die Gemeinschaftsaufgaben genau festgesetzt: so wirkt der Bund nach Art. 91 a Abs. 1 GG beim Hochschulbau, bei der Wirtschaftsstrukturverbesserung und der Agrarstrukturverbesserung an der Erfüllung der Aufgaben der Länder mit und nach Art. 91 b GG können Bund und Länder aufgrund von Vereinbarungen bei der Bildungsplanung und bei der Förderung der wissenschaftlichen Forschung zusammenwirken. Im Rahmen des Art. 104 a Abs. 4 kann der Bund den Ländern außerdem unter bestimmten Voraussetzungen für Investitionen der Länder und Gemeinden Finanzhilfen gewähren.
Im Folgenden soll nun untersucht werden, wie sich der kooperative Föderalismus, also die Verflechtung zwischen Bundes- und Länderebene, nach der Finanzverfassungsreform in den Jahren von 1970 bis 1989 entwickelt hat. Dazu wird, nach einer Darstellung der allgemeinen Tendenzen in der föderalen Entwicklung, auf Reformversuche und die politische Entwicklung des Föderalismus, zunächst in der sozialliberalen Koalition und abschließend in der christlich-liberalen Koalition bis 1989, eingegangen ...
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