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Findbuch des Bestandes Abt. 68

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Mit der Verwaltung von Zoll- und Kommerzangelegenheiten in Dänemark sowie den Herzogtümern Schleswig, Holstein und (seit 1816) Lauenburg war im Verlauf der Zeit eine ganze Reihe von Behörden auf der zentralen administrativen Ebene beauftragt: Rentekammer in Kopenhagen (1660 bis 1848), General-Landes-Ökonomie- und Kommerzkollegium (ab 1735), Westindisch-Guineischen Rente- und Generalzollkammer (ab1760), Obersteuerdirektion in Kopenhagen im Jahr 1762 (seit 1778 Staatsbalance- und Obersteuerdirektion, 1782 aufgelöst), Vereinigung des General-Landes-Ökonomie- und Kommerzkollegium und die Westindisch-Guineische Rente- und Generalzollkammer zum Generalzollkammer- und Kommerzkollegium (1816). Mit Einführung der Ministerialverfassung 1848 in Dänemark endete die Tätigkeit des Generalzollkammer- und Kommerzkollegiums. Seine Zuständigkeit für das Zollwesen ging an das neu gegründete Finanzministerium über. Vorerst betraf diese administrative Neustrukturierung allerdings nur das Königreich Dänemark. In den Herzogtümern wirkten mit Ausbruch der Erhebung im März 1848 eigene Zollbüros unter den jeweiligen Erhebungsbehörden. Nach dem Ende der Erhebung 1851 entstanden entsprechend der Reform in Dänemark für die Herzogtümer ebenfalls eigene Ministerien. Ihre Kompetenzen im Zollwesen gelangten aber bereits 1852 an das Finanzministerium und wechselten schließlich 1856 von dort in das neu errichtete Ministerium für die gemeinschaftlichen inneren Angelegenheiten der Monarchie, um nach dessen Aufhebung 1858 wieder an das Finanzministerium übertragen zu werden. Dieses wiederum ließ das Zollwesen durch das 1855 ins Leben gerufene und dem Ministerium unterstehende Generalzolldirektorat verwalten. Das vorliegende Findbuch verzeichnet nur einen sehr kleinen Teil der Überlieferung der für das Königreich Dänemark und die Herzogtümer zuständigen obersten Zoll- und Kommerzbehörden. Die Hauptmasse des Schriftguts der im Findbuch aufgelisteten Behörden befindet sich im dänischen Reichsarchiv in Kopenhagen.
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