Financial Due Diligence als Instrument zur Minderung von Akquisitionsrisiken
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Den Ursprung hat der Begriff der Due Diligence (englisch: geschuldeter Fleiß / geschuldete Sorgfalt) im angloamerikanischen Rechtswesen, vor allem in kapitalmarktorientierten Vorschriften. Wesentliche Intention der Due Diligence war und ist die Kompensation fehlender Gewährleistungsrechte im US-amerikanischen Recht. Eine Due Diligence in diesem Sinne verfolgt die Absicht, dem Grundsatz "caveat emptor" vorzubeugen, nach dem der Käufer durch Erwerb eines Objektes das Mängelrisiko übernimmt. Es gilt, dieses Risiko durch eine im Vorfeld durchgeführte Prüfung des potentiell zu erwerbenden Besitzes zu minimieren.
In der Realität stellt sich meist nicht die Frage, ob eine Due Diligence durchgeführt wird, sondern wie umfangreich sie ist. Darüber hinaus gilt die Maxime, dass jeder Vertragspartner die Vorteilhaftigkeit eines Geschäftes selbst vor Vertragsabschluss zu überprüfen hat. Dementsprechend stellt ein Verschweigen oder Vorenthalten essenzieller Informationen durch den Verkäufer nicht automatisch eine Pflichtverletzung desselbigen dar.
Durch diese Anforderungen an den potentiellen Käufer ergibt sich in der Praxis die Problematik von informatorischen und zeitlichen Engpässen, welche für die erfolgreiche Durchführung einer Due Diligence und der im Idealfall darauf folgenden Akquisition restriktiv sein können. Eine Überwindung dieser Problematik ist unabdingbar, da die mit einer Unternehmensakquisition verbundenen, oftmals nur schwer kalkulierbaren Risiken von Vorstand und Verantwortlichen im Vorfeld einer Akquisition sorgfältig abzuwägen sind.
Ziel dieses Buches ist es, die Bedeutung der Financial Due Diligence als Instrument des Risikomanagements zur Strukturierung und Minderung des Akquisitionsrisikos für den potentiellen Käufer im Rahmen von Unternehmensakquisitionen herauszuarbeiten.
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