FFH-Richtlinie
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Am 05. Juni 1992 wurde den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft eine Richtlinie aus dem Bereich des Naturschutzes bekannt gemacht. Es handelte sich um die Richtlinie 92/43/EWG - die sogenannte FFH-Richtlinie zum Schutze der europäischen Naturressourcen. Lange Zeit ist die Bedeutung der FFH-Richtlinie in der Bundesrepublik Deutschland nicht ausreichend erkannt worden. Was die Schutzgebietsausweisung für die kommunale Bauleitplanung bedeutet, ist für die Gemeinden vielerorts völlig unklar. Die Situation der Stadt Medebach in Nordrhein-Westfalen stellt das Problem exemplarisch dar. Bei dem ausgewiesenen Schutzgebiet «Medebacher Bucht» im Hochsauerlandkreis handelt es sich um das zweitgrößte Gebiet in Nordrhein-Westfalen. Mit dieser Ausweisung ist fast das gesamte Stadtgebiet der Gemeinde Medebach mit Ausnahme der vorhandenen Bebauung in den zehn Ortsteilen als Schutzgebiet gekennzeichnet worden. Selbst rechtskräftig ausgewiesene Bebauungspläne sind überplant. Die Grenzen laufen quasi an den Häuserwänden entlang. In eine solche Situation gedrängt wirft die FFH-Richtlinie und ihre Umsetzung regelmäßig Fragen bei den betroffenen Gemeinden auf, die diese Untersuchung zu beantworten versucht.
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