Festschrift für Peter Oppler
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Das Spektrum der Festschrift ist breit gefächert: Neben klassischen bau- und architektenrechtlichen Themen enthält das Werk Beiträge aus den Bereichen Nachbarrecht, Vergaberecht, Versicherungsrecht, Verjährungsrecht, Zivilprozessrecht und Staatshaftung, bis hin zu solchen, die die anwaltliche Tätigkeit selbst reflektieren.
Die Beiträge (Auswahl):
Staatshaftung wegen Beibehaltung verbindlicher Planungshonorare?
Interessenkonflikt: Der Beschaffungsdienstleister
Die VOB und das Arbeitsrecht
HOAI- Berechnungshonorar nach § 58 Abs. 2 Satz 3 VgV - Leistungswettbewerb bei der Beschaffung von Architektenleistungen
Recht des Bestellers zur Anordnung von Planungsänderungen und hieraus folgende Honoraransprüche des Architekten
Bauzeitnachträge - Alternativen zur Kündigung
»Zero Tolerance« bei Kostenermittlungen des Architekten
Wann ist die VOB/ B noch »als Ganzes vereinbart«? Was bleibt von ihr übrig, wenn dies nicht der Fall ist?
Die einheitliche Fälligkeit und Verjährung von Ansprüchen aus der Schlussrechnung
Baukostenvorgaben des Bestellers im Architektenvertrag
Überlegungen zur Neuausrichtung des Architektenrechts
Zweckbestimmung in Auftragnehmersicherheiten bei VOB- Verträgen
Systematische Dokumentationstechniken als Grundlage für ein kooperatives baubegleitendes Störungsmanagement bei Bauvorhaben
Halten § 1 Abs. 3 und 4 und § 2 Abs. 5 und 6 VOB/B im Lichte des neuen Bauvertragsrechts einer isolierten Inhaltskontrolle stand?
Die Auslegung der Vergütungsregelungen der VOB/ B nach dem Urteil des BGH v. 08.08.2019 - VII ZR 34/ 18
Der Bauträgervertrag als Mittel zur Absicherung von Finanzierungsbanken (Risiken für Erwerber)
Agiles Mindset für Bauanwälte - was kommt nach Legal-Tech und BIM?
Die Bauverfügung - ein stumpfes Schwert? - Zur Durchsetzung und zur Abwehr sowie den Abwendungsbefugnissen des Verfügungsschuldners nach der ZPO
Architekt und Verbraucher
Die Kostentragung beim Verschließen von Bauteilöffnungen
Ausgewählte Aspekte der Streitverkündung
Ausschluss nach Schlechtleistung - Auswirkungen vertragswidrigen Verhaltens auf nachfolgende Vergabeverfahren
Die Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 - eine Chance zum Umdenken!
Leistungs- und Feststellungsverfügung bei § 650d BGB
Mangelhaftung des Unternehmers aufgrund »Pflegebedarfs«?
Die Haftpflicht des Architekten und sein Deckungsanspruch
Das Unterfangen mit dem Nachbarn
Objektversicherung und Betriebshaftpflichtversicherung des Bauunternehmers - ein Plädoyer für einen subsidiären Versicherungsschutz
Die Autorinnen und Autoren kommen aus Anwaltschaft, Richterschaft, Bauwirtschaft und Wissenschaft.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen