Feminismus und materielles Strafrecht
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Die Autorin bildet in ihrer Arbeit einen strafrechtskritischen Maßstab anhand des Verfassungsrechts und unter Zuhilfenahme feministischer Theorie, den sie sodann exemplarisch auf die beiden Strafnormen des Exhibitionismus (§ 183 StGB) und der Genitalverstümmelung (§ 226a StGB) anwendet. Im ersten Kapitel geht ihre Arbeit der Frage nach, wie sich Feminismus als politisches Anliegen und feministische Rechtswissenschaft zum (Straf-)Recht verhalten. Im zweiten Kapitel widmet sie sich dem verfassungsrechtlichen Rahmen und Maßstab. Das dritte Kapitel analysiert und bewertet anhand des gebildeten Maßstabs § 183 StGB (Exhibitionismus) und § 226a StGB (weibliche Genitalverstümmelung).
Erscheint im Februar