Familienförderung und Gender Mainstreaming im Steuerrecht
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Im Auftrag des Bundesfinanzministers wird ein Gesetzgebungsvorhaben zur steuerlichen Familienförderung auf seine Vereinbarkeit mit Maßstäben der Geschlechtergerechtigkeit untersucht. Im Gesetzgebungsverlauf werden geschlechterpolitische Wirkungsannahmen und die Beteiligung der Geschlechter an der Entscheidungsfindung beobachtet. Die rechtliche Geltung des Gender-Mainstreaming-Prinzips (GM) nach deutschem und nach Europarecht wird belegt. Entgegen der Annahme, GM sei eine unverbindliche Absichtserklärung, erweist sich, dass das Erfordernis der Geschlechtergerechtigkeit einen verbindlichen Rationalitätsmaßstab für gesetzgeberische Entscheidungsprozesse darstellt. Anhand internationaler Beispiele werden Empfehlungen unterbreitet, wie die familienpolitische Einkommenssteuergesetzgebung dem GM wirksam und angemessen Rechnung tragen kann: Sie muss Männern wie Frauen gleichermaßen Elternschaft und qualifizierte Berufstätigkeit erlauben und hierzu steuerliche Maßnahmen im Zusammenhang mit anderen Maßnahmen der Familienförderung - wie Kinder- und Seniorenbetreuung, familiengerechte Arbeits- und Arbeitszeitgestaltung usw. - ergreifen.
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