Facultas vel licentia imponendi tributa sacerdotibus
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Bis zu 10% ihrer Einkünfte leisten oder leisteten Priester an «Pflichtabgaben» v.a. zu Ruhegehaltskasse/Emeritenanstalt, Diasporahilfe und Haushälterinnenzusatzvorsorgung. Entsprechende Regelungen und Gebräuche des partikularen kanonischen Rechts werden für die Gebiete der Diözesen Deutschlands und die Zeit von ca. 1910-92 untersucht. Recht und Verwaltungspraxis der Staatsleistungen wurden als Umstände der kirchenrechtlichen Regelung, der Wandel vom Benefizial- zum Gehaltssystem (etwa Aufbesserung bzw. Ergänzung sowie Mehrertragsabschöpfung beim Pfründeneinkommen) als Hintergrund der «Pflichtabgaben» berücksichtigt. Einbezogen wurden neben dem Diözesanrecht v.a. Beschlüsse und Absprachen der Bischofskonferenzen und die Praxis der römischen Kurie (Indulte etc.).
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