Fabrikordnungen in der Industrialisierung zwischen Disziplinierungsinstrument und Fürsorgemechanismus
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Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Neuzeit, Absolutismus, Industrialisierung, Note: 1, 3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Geschichte), Sprache: Deutsch, Abstract: Der Epochenbegriff Industrialisierung bezeichnet den technisch-wirtschaftlichen Übergangsprozess vom primären Sektor (Jean Fourastié) zu industrieller Produktionsweise, welcher sich für Deutschland ab etwa 1830-40 beobachten lässt. Im stark agrarisch geprägten Bayern entwickeln sich im 19. und 20. Jahrhundert allerdings nur punktuelle Industrialisierungszonen in den großstädtischen Räumen um Augsburg, Nürnberg/Fürth, Hof und München. Mit der zunehmenden Durchdringung der Arbeitswelt durch maschinelle und verarbeitende Fertigung, entsteht ein neues Anforderungsprofil: Das des treuen, fleißigen, willigen und disziplinierten Fabrikarbeiters. Jenes junge soziale Milieu der arbeitenden Klasse verdient sich den Lebensunterhalt in städtischen Werken und Fabriken und folgt noch in der Entwicklung begriffenen Arbeitsnormen. Durch die grundlegend veränderte Arbeitswelt, war eine Neustrukturierung des Arbeitsverhaltens notwendig, unterscheidet sich doch der Werks- und Fabrikalltag grundlegend von der Arbeitsstruktur in Manufakturen, Handwerk, Verlagswesen oder zünftischem Gewerbe . Deshalb standen Fabrikbesitzer vor der enormen Herausforderung, die Arbeitsgewohnheiten der Menschen nach den Maschinen in der automatisierten Fabrik zu takten und das Arbeitsverhalten entsprechend zu normieren. Verhaltensansprüche der Fabrikherren manifestieren sich in Verhaltens- und Disziplinarkodizes, den sogenannten Fabrikordnungen. Dass diese Ordnungen vordergründig der Sozialdisziplinierung dienten, ist hinreichend bekannt - zwar waren Normenimplementierung, die Genese und Einhaltung von Kardinaltugenden und bisweilen umfassende Strafenkataloge die Kerninhalte derartiger Fabrikgesetze, aber neben Führungs- und Kontrollzwecken lässt sich auch eine weitere Dimension dieser Arbeitsordnungen identifizieren: Die eines Instruments zur sozialen Versorgung, der Festlegung von Arbeiterrechten und der patriarchalischen Fürsorge. Gerade letztere Gesichtspunkte werden oft vernachlässigt, weshalb eine Untersuchung der sozialen Aspekte von Fabrikordnungen neue Puzzleteilchen für die Beschreibung der Lebenswirklichkeit von Fabrikarbeitern in Bayern liefern kann. Die Realisierung der sozialpädagogischen Vorsorge erfolgte über die Einrichtung von betrieblichen Kassen, die in ihren Statuten Leistungen bei Krankheitsfällen, Verwundungen oder sonstigen Notfällen festlegten.
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