Exklusivvereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern
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Die Untersuchung befasst sich umfassend mit Fragestellungen, die sich im Zusammenhang mit Exklusivvereinbarungen zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern stellen. Durch Exklusivvereinbarungen im Sinn der Arbeit werden alle nicht vertragsbeteiligten Leistungserbringer vom Tätigwerden für die Versicherten der vertragsschließenden Krankenkasse ausgeschlossen. Exklusivvereinbarungen sind deshalb ein wesentliches Instrument zur Ermöglichung von Wettbewerb zwischen Leistungserbringern einerseits und zwischen den Krankenkassen um Versicherte andererseits. Dieser Wettbewerb wird vom Gesetzgeber seit Jahrzehnten als maßgeblich für die dauerhafte Finanzierbarkeit des Gesundheitssystems bezeichnet. Die Arbeit untersucht erstmals abstrakt die verfassungs- und sozialrechtlichen sowie kartell- und vergaberechtlichen Rechtmäßigkeitsanforderungen für Exklusivvereinbarungen sowie die konkrete Zulässigkeit entsprechender Vereinbarungen in ausgewählten Leistungsbereichen.
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