Existiert ein Recht auf Umweltschutz in der EMRK?
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Auf internationaler Ebene stellt der Versuch den Menschenrechtschutz und den Umweltschutz zu einem Recht auf Umweltschutz zu vereinen, eine der größten ungelösten Herausforderungen dar. Demgegenüber existiert auf europäischer Ebene der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR, der die Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, stets im Lichte der aktuellen gesellschaftlichen Umstände, interpretiert. Beeinflusst von ersten internationalen Deklarationen zum Umweltschutz, konnte es so im europäischen Menschenrechtsschutz zu einer außergewöhnlichen Entwicklung kommen: Die Ökologisierung der EMRK. Historisch und induktiv analysiert die Autorin die ökologische Rechtsprechung, in der sich Art 8 EMRK, der Schutz des Privat- und Familienlebens, als Immissionsschutznorm für die indirekte Garantie eines Rechts auf Umweltschutz etablieren konnte. Dem Leser soll mit dieser Arbeit ein leicht verständlicher Zugang zur ökologischen Interessensabwägung des EGMR vermittelt werden, wo materielle und prozedurale Umweltschutzgarantien, weiter die wirtschaftlichen Interessen des Staates, oder die ökologischen Schranken als Interesse der Allgemeinheit, die wesentlichen Abwägungskriterien sind.
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