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Evolution und Repräsentation

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Die in der Philosophischen Rechtslehre (1820) des Luzerner Universalgelehrten Ignaz Paul Vital Troxler (1780-1866) entwickelten Vorstellungen über das Recht und den Staat inspirierten sich am Denkstoff des nachkantischen Idealis­mus, wobei namentlich die Polaritätslehre Schellings und dessen organisches Einheitsdenken einen prägenden Einfluss ausübten. In dieser Tradition ste­hend ignorierte Troxler den vom kantischen Rationalismus und Liberalismus geforderten Ausbau des Rechtsstaats über weite Strecken und argumentierte stattdessen mit mystischen Faktoren der Gemeinschaftsbildung. Die Rechts­lehre kennzeichnet dennoch eine starke liberale Dimension, die zwar nicht als Weltanschauung im Sinne der rationalen Naturrechtslehre, jedoch als Leitbild, wie die Staatsmacht ausgeübt werden soll, fundamentale Bedeutung erlangt. Mit seinem unermüdlichen Einsatz für Demokratie, Toleranz, Gewaltenteilung, Transparenz, Glaubens-, Meinungs- und Pressefreiheit sowie für das Zweikam­mersystem avancierte Troxler zu einem bedeutenden Vordenker des liberalen schweizerischen Bundesstaates von 1848.
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