Europäisierung des Verwaltungsprozessrechts im Diskurs der Rechtswissenschaft
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Die Europäisierung des Verwaltungsprozessrechts wird seit langem als prägendes rechtswissenschaftliches Phänomen wahrgenommen und diskutiert. Statt ihre Konsequenzen dogmatisch zu untersuchen, betrachtet Sönke Knickmeier den dogmatischen Diskurs selbst. Dabei zeigt sich, dass die nationale Vorstellung von Dogmatik die Wahrnehmung europarechtlich geforderter Rechtsänderungen beeinflusst. Die gewählte Perspektive einer Beobachtung zweiter Ordnung vermag etwaige Vorannahmen zu explizieren und Entwicklungspfade sowie Pfadabhängigkeiten aufzuzeigen. Zugleich werden dadurch potentielle Weiterungen von Argumentationen für die Verarbeitung von Anforderungen des Europarechts sichtbar gemacht. Als Beispiele dienen insbesondere klassische Themen des Verwaltungsprozessrechts wie die Klagebefugnis bzw. subjektive öffentliche Rechte, die Bedeutung des Verfahrensrechts und die Kontrolldichte.
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