Europäisierung der österreichischen Sicherheitspolitik
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Internationale Politik - Thema: Frieden und Konflikte, Sicherheit, Universität Duisburg-Essen (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Fachbereich Gesellschaftswissenschaft, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Sicherheitspolitik gilt grundsätzlich als die letzte Bastion der nationalstaatlichen Souveränität. Die Staaten lehnen es traditionell ab, in diesem Bereich Befugnisse mit internationalen Organisationen zu teilen. Seit Beginn des europäischen Integrationsprozesses hat es dennoch unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) Bestrebungen nach einer engeren Zusammenarbeit in diesem Politikfeld gegeben. Im Unterschied zu der wirtschaftlichen Integration erwies sich die sicherheitspolitische Integration als schwieriger. Erst mit dem Vertrag von Maastricht 1992 wurde mit der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) die politische Zusammenarbeit vertraglich festgelegt. Mit der Weiterentwicklung der GASP und der Etablierung der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) 1999 als Bestandteil dieser ist eine zunehmende Vertiefung der Sicherheitspolitiken der Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu erkennen.
Seit 2004 werden im Rahmen der GSVP zivile und militärische Einsätze zur Friedenssicherung durchgeführt. Die Europäische Union wird zunehmend als sicherheitspolitischer Akteur wahrgenommen.
Mit dem Reformvertrag von Lissabon, der Ende 2009 in Kraft trat, wurde nicht nur mit der Umbenennung der ESVP in die Gemeinsame Europäische Sicherheitspolitik (GSVP) die gemeinsame Ausgestaltung dieses Politikfeldes gestärkt, sondern auch die solidarische Zusammenarbeit und der wechselseitige Beistand bekräftigt.
Nach wie vor ist die GSVP allerdings kein vergemeinschaftetes Politikfeld. Sie basiert auf den traditionellen Regeln der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die zentralen entscheidungsbefugten Akteure.
Es ist jedoch festzustellen, dass die nationalen Sicherheitspolitiken der Mitgliedstaaten durch die Begünstigung der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit im Rahmen der EU Veränderungen aufweisen, wie es beispielsweise in Österreich gut zu beobachten ist.
Österreich ist seit dem 1. Januar 1995 Mitglied der Europäischen Union. Die Besonderheit Österreichs besteht darin, dass es den Status der Neutralität besitzt. Diesen übernahm Österreich im Jahre 1955 als Voraussetzung für die Wiedererlangung der staatlichen Souveränität nach dem Zweiten Weltkrieg.
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