Europäisierung der Diplomatie
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Europa befindet sich angesichts des fortschreitenden Aufbaus des Europäischen Auswärtigen Dienstes in gespannter Erwartung. Der Ausbau der diplomatischen Fähigkeiten der Europäischen Union ist bereits heute spürbar. Mit einem starken Europäischen Auswärtigen Dienst wird die Union zunehmend als eigenständiger diplomatischer Akteur in Erscheinung treten.
Ob die Europäische Union die hierfür notwendigen völker- und primärrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, blieb dagegen bislang unbeachtet. Lars Ole Petersen geht dieser Frage nach. Die Ergebnisse seiner Untersuchung zeigen, dass die Europäische Union bereits heute die völker- und europarechtlichen Voraussetzungen erfüllt, die ihr eine diplomatische Betätigung auf Augenhöhe mit den Staaten ermöglichen. Sie kann über das Völkergewohnheitsrecht eine nahezu objektive Völkerrechtssubjektivität für sich beanspruchen. Darüber hinaus genießen ihre Diplomaten über das Völkergewohnheitsrecht den vollwertigen Schutz der Wiener Diplomatenrechtskonvention. Die primärrechtlichen Rahmenbedingungen der Verträge legen zudem ein starkes Fundament für den weiteren Ausbau der diplomatischen Kapazitäten der Europäischen Union.
Aufgrund dieser Dynamik müssen die zeitgleichen, verstärkten Integrationsbemühungen zwischen den nationalen diplomatischen Diensten der Mitgliedstaaten kritisch betrachtet werden. Sie stoßen bereits zum heutigen Zeitpunkt an die Grenze der primärrechtlichen Zulässigkeit.
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