Europäisches und internationales Zivilprozessrecht in Patentsachen
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Das Europäische und Internationale Prozessrecht in Patentsachen ist nach wie vor in einem spannenden Entwicklungsprozess, der derzeit noch nicht abgeschlossen ist. Einerseits leidet die Durchsetzung des Patentschutzes an der Zuständigkeit nationaler Gerichte und dem Fehlen einheitlicher europäischer Regeln des materiellen Patentrechts. Andererseits besteht deutliche Skepsis vieler patentrechtlicher Akteure hinsichtlich der Rechtsprechung des EuGH. Vor diesem Hintergrund ist der gefundene Kompromiss - das Europäische Patentpaket - zu sehen. Er schafft kein Durchsetzungssystem für Europäische Patente wie das EPLA und auch kein echtes Unionspatent mit einheitlicher Gerichtszuständigkeit wie die gescheiterte GPVO. Die Zukunft des Patentpaketes ist wegen des Brexits und der Verfassungsbeschwerde in Deutschland vor dem BVerfG offen. Schließlich wird es auf jeden Fall bei der Möglichkeit bleiben, rein nationale Patente und Europäische Patente ohne einheitliche Wirkung auf der Grundlage des EPÜ zu beantragen. Für diese bleibt es (zunächst) bei der Zuständigkeit nationaler Gericht, die sich nach den Vorgaben der Brüssel Ia-Verordnung richtet.
In diesem Transformationsprozess schafft die 3. Auflage eine klare Fixierung des Status quo, die hoffentlich weiterhin für den Kenner sowie auch den Neueinsteiger eine wertvolle Hilfe ist, sich mit der Querschnittsmaterie aus Patenrecht und Internationalem Zivilprozessrecht auseinanderzusetzen.
NEU in der 3. Auflage:
Der Versuch ein konstruiertes Patent zu schaffen geht in eine entscheidende Phase. Das Inkrafttreten des Patentreformpakets ist durch den Brexit offen. Eine rechtliche Entscheidung nicht greifbar, eine rechtspolitische eher.
Der Autor:
Univ.-Prof. Dr. jur. Jens Adolphsen ist Professor für Bürgerliches Recht, nationales und internationales Zivilverfahrensrecht und Sportrecht an der Justus-Liebig-Universität Gießen.
Aus den Besprechungen der Vorauflage:
»Ein Standardwerk etabliert sich. Von seiner Sorgfalt und Qualität braucht man niemanden mehr zu überzeugen. Beide sprechen für sich. Vier Jahre sind ein guter Rhythmus für eine Neuauflage. Möge das Besprechungswerk noch viele zukünftige Auflagen erleben!«
Prof. Dr. Peter Mankowski, Universität Hamburg, in: MarkenR 4/09
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