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Europäische Gerichtsstands- und Vollstreckungsverordnung (Brüssel Ia)

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Zum Werk Die EU-Verordnung Nr. 1215/2012, im Wortlaut "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen" (kurz Brüssel Ia-VO, EuGVVO) regelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte gegenüber einem Beklagten, der seinen Wohnsitz in einem Unionsmitgliedstaat der EU hat, sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen aus anderen Mitgliedstaaten. Die Neufassung der EuGVVO (Brüssel Ia) ist seit dem 15.1.2015 anwendbar. Die vorliegende Sonderausgabe bietet eine profunde und umfangreiche Kommentierung dieser Verordnung und ist für alle, die mit dem Internationalen Privatrecht befasst sind, ein guter Ratgeber und Begleiter in der Praxis. Die Darstellung besticht durch hohe wissenschaftliche Qualität bei gleichzeitiger Nähe zur forensischen Praxis. Vorteile auf einen Blick - Auszug aus "Geimer/Schütze (Hrsg.), Internationaler Rechtsverkehr" - Die EuGVVO n.F. kompakt und top-aktuell kommentiert in einem separaten Band Zielgruppe Für Rechtsanwälte, Richter und Wissenschaftler, die sich mit dem IPR beschäftigen.
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