Europa- und verfassungsrechtliche Vorgaben für die umsatzsteuerliche Behandlung von Leistungen der öffentlichen Hand
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Die Frage, wann Ausgangsleistungen der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer unterliegen, wird von Stefanie Michaelis unter Rückgriff auf die verfassungs- und unionsrechtlichen Vorgaben und insbesondere der kritischen Auseinandersetzung mit dem neueingeführten § 2b UStG umfassend untersucht. Hierbei geht die Arbeit auf die Besteuerung der Gesamtheit der juristischen Personen des öffentlichen Rechts einschließlich privatrechtlich organisierte Eigengesellschaften sowie Beliehene und Verwaltungshelfer ein, was der gegenwärtigen Vielfalt der wirtschaftlichen Betätigung des Staates und seinen Einrichtungen entspricht.
Stefanie Michaelis studierte Rechtswissenschaften an der Juristenfakultät der Universität Leipzig. Nach mehrjähriger Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, insbesondere Steuerrecht und Öffentliches Wirtschaftsrecht der Universität Leipzig sowie als Rechtsanwältin in einer Wirtschaftskanzlei, ist sie 2022 in den Justizdienst des Freistaates Sachsens eingetreten.
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