EUErbVO
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Die zunehmende Mobilität der Menschen auf europäischer und internationaler Ebene, machte es unverzichtbar eine Lösung für grenzüberschreitende Erbrechtsfälle zu schaffen. Die am 04. 07. 2012 verabschiedete europäische Erbrechtsverordnung nimmt sich dieser internationaler Erbrechtsfälle an. Die Autorin Sarah Geber gibt einführend einen Überblick über die internationalen Zuständigkeitsvorschriften nach Kapitel II der ErbVO. Der Schwerpunkt liegt in der Analyse der allgemeinen Zuständigkeit und somit der Anknüpfung am gewöhnlichen Aufenthalt. Grundlage der Definition des gewöhnlichen Aufenthalts bildet EuGH-Judikatur und die Bearbeitung von typischen Sonderfallkonstellationen. Darauf aufbauend wird - nach einer Erörterung der Rechtswahl - die Gerichtsstandsvereinbarung dargestellt. Hierbei wird ein besonderes Augenmerk auf die Frage der "betroffenen Parteien" gelegt. In weiterer Folge werden die mit der Rechtswahl zusammenhängende Unzuständigkeitserklärung bzw. die Wegweisung dargestellt. Schließlich erfolgt eine Darlegung der subsidiären Zuständigkeit und der Notzuständigkeit.
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