Erwerb eigener Anteile im Anwendungsbereich des WpÜG
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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, 3, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: Corperate Finance, Sprache: Deutsch, Abstract: Durch die Einführung des WpÜG im Jahre 2002 stellte sich die Frage, ob Aktiengesellschaften beim Erwerb eigener Anteile den Vorschriften dieses Gesetzes unterliegen. Interessant sind die Meinungen der BaFin im Zeitverlauf sowie die Argumentationsketten in der Fachliteratur zu dieser Frage. Ziel dieser Semesterarbeit soll es sein, die Argumentationsketten sowie den Ablauf der Diskussion darzulegen. Dabei wird zunächst auf die Erwerbsformen und die Motive eines Aktienrückkaufprogramms eingegangen. Des Weiteren werden die Ziele und das System des WpÜG vorgestellt, um anschließend die Frage der Anwendbarkeit dieses Gesetzes zu diskutieren. Insbesondere wird ein Vergleich zwischen den Auffassungen der Fachliteratur zu denen der BaFin angestrebt. Die Fachliteratur war schon während des Entwurfes des WpÜG überwiegenden der Meinung, dass dieses Gesetz keine Anwendbarkeit findet, während die BaFin im Erscheinungsjahr die Anwendbarkeit verordnete. Interessant ist, dass die BaFin im Jahre 2006 die Anwendbarkeit verneinte und somit die Frage für die Praxis klärte.Neben den theoretischen Erörterungen soll mit der Angebotsunterlage für ein Aktienrückkaufprogramm der Beiersdorf AG ein Blick auf die praktische Umsetzung des WpÜG gegeben werden. Das Rückkaufprogramm stammt aus der Zeit, als die BaFin noch für die Anwendbarkeit dieses Gesetzes eintrat.
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